Liebe Patienten, liebe Eltern, ab 1.1.2024 sind wir verpflichtet Kassenrezepte in elektronischer Form auszustellen. Das bedeutet, dass die Medikamente, die ich verordne elektronisch in das System der Telematik übermittelt werden. Sie bekommen also keinen Papierausdruck des Rezeptes mehr in die Hand. Die Apotheke kann mittels Vorlage der Versichertenkarte des betreffenden Patienten auf die Verordnung zugreifen und gibt die entsprechenden Medikamente an Sie aus.
Dieses System ist für uns mit Mehraufwand verbunden, hat aber durchaus auch Vorteile. Beispielsweise brauchen Sie Rezepte in bestimmten Fallen nicht bei uns abzuholen, wenn die Verordnung telefonisch abgesprochen werden kann und uns die Versichertenkarte im entsprechenden Quartal bereits vorlag.
Problematisch ist, dass aktuell diverse Medikamente nicht lieferbar sind. Um trotzdem eine ausreichende Versorgung möglich zu machen und nötige Änderungen auf ein handhabbares Maß zu begrenzen, stimmen wir mit der Apotheke bei uns im Haus ab, was tagesaktuell verfügbar ist. Es steht Ihnen aber natürlich frei, auch jede andere Apotheke aufzusuchen. Wenn Änderungen der Verordnung nötig sein sollten, so spricht die jeweilige Apotheke dies mit uns ab. Dieses Vorgehen wird mit dem elektronischen Rezept auch möglich sein, funktioniert dann aber nur zu unseren Sprechzeiten und am besten zeitnah.
Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, ZU JEDEM BESUCH die Versichertenkarte mitzubringen und die verordneten Medikamente zeitnah zu holen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre M. Helbig