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Zum 1. Besuch im neuen Quartal IMMER Chipkarte mitbringen

Liebe Eltern, liebe Patienten, bei gesetzlich versicherten Patienten sind wir verpflichtet, uns vor jeder Behandlung oder Ausstellung einer Verordnung/eines Rezepts einen Versicherungsnachweis vorlegen zu lassen.
Aktuell vergessen leider ungewöhnlich viele Patienten bzw. Eltern die Chipkarten mitzubringen. Wenn wir den Termin nicht verschieben möchten, müssen wir Sie dann bitten, von Ihrer Versicherung einen Versicherungsnachweis an uns faxen zu lassen. Das kostet Sie und uns wertvolle Zeit. Hinzu kommt, dass manche Krankenversicherungen nicht bereit sind, uns diese Nachweise zu faxen. Die Zusendung per Post dauert mehrere Tage. Eine Zusendung per Email ist aus Datenschutzgründen per normalem Mailzugang nach DSGVO nicht erlaubt.
Bitte denken Sie daran, die jeweils neueste Krankenversichungskarte zu Ihrem Besuch mitzubringen, da auch bei noch nicht erreichtem aufgedrucktem Ablaufdatum evtl. das Telematik-Zertifikat der Karte ungültig geworden sein kann. Das ist für Sie so nicht erkennbar, zeigt sich aber beim Einlesen der Karte hier vor Ort.
Alles in allem verursacht uns diese Problematik momentan täglich mindestens eine Stunde Mehrarbeit, die wir angesichts einer sehr vollen Sprechstunde nicht wirklich leisten können.
Wir brauchen also dringend Ihre Mithilfe.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam


Trotz Bürokratie möglichst kurze Wartezeiten – Wie geht das?

Sie haben uns noch kein Einverständnis zur Erhebung von Patientendaten erteilt oder für die gewünschte Impfung noch keine Einwilligung unterschrieben?

Wir stellen Ihnen hier die nötigen Formulare zum Datenschutz und Impfeinwilligungen zum Download bereit. So können Sie die nötigen Papiere zuhause ausdrucken, vorab in Ruhe ausfüllen und zum Termin mitbringen. 

Sie brauchen eine Überweisung oder eine Folge-Verordnung?

Erbitten Sie diese telefonisch oder über unser Kontaktformular mindestens 2-3 Werktage im Voraus. Dann können wir diese Papiere in einer ruhigen Minute für Ihr Kind erstellen und für Sie zur Abholung bereitlegen. Spontan und mitten in einer vollen Sprechstunde ist das schlecht möglich und verursacht unnötige Wartezeit.

Vielen Dank für Ihre Kooperation,

Ihr Praxisteam


Einführung e-Rezept – bitte Versichertenkarte mitbringen

Liebe Patienten, liebe Eltern, ab 1.1.2024 sind wir verpflichtet Kassenrezepte in elektronischer Form auszustellen. Das bedeutet, dass die Medikamente, die ich verordne elektronisch in das System der Telematik übermittelt werden. Sie bekommen also keinen Papierausdruck des Rezeptes mehr in die Hand. Die Apotheke kann mittels Vorlage der Versichertenkarte des betreffenden Patienten auf die Verordnung zugreifen und gibt die entsprechenden Medikamente an Sie aus.
Dieses System ist für uns mit Mehraufwand verbunden, hat aber durchaus auch Vorteile. Beispielsweise brauchen Sie Rezepte in bestimmten Fallen nicht bei uns abzuholen, wenn die Verordnung telefonisch abgesprochen werden kann und uns die Versichertenkarte im entsprechenden Quartal bereits vorlag.
Problematisch ist, dass aktuell diverse Medikamente nicht lieferbar sind. Um trotzdem eine ausreichende Versorgung möglich zu machen und nötige Änderungen auf ein handhabbares Maß zu begrenzen, stimmen wir mit der Apotheke bei uns im Haus ab, was tagesaktuell verfügbar ist. Es steht Ihnen aber natürlich frei, auch jede andere Apotheke aufzusuchen. Wenn Änderungen der Verordnung nötig sein sollten, so spricht die jeweilige Apotheke dies mit uns ab. Dieses Vorgehen wird mit dem elektronischen Rezept auch möglich sein, funktioniert dann aber nur zu unseren Sprechzeiten und am besten zeitnah.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, ZU JEDEM BESUCH die Versichertenkarte mitzubringen und die verordneten Medikamente zeitnah zu holen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre M. Helbig


Unbedingt immer neueste Versichertenkarte nutzen

Liebe Patienteneltern,
veraltete Versichertenkarten können in unserer EDV zu gravierenden Störungen führen.
Auch wenn das Gültigkeitsdatum einer Versichertenkarte noch nicht abgelaufen ist, kann es sein, dass diese nicht mehr gültig ist. So wird eine Karte gesperrt sobald eine neuere Chipkarte von Ihrer Versicherung ausgestellt wurde. Eigentlich ist es Aufgabe Ihrer Krankenversicherung Sie darauf hinzuweisen, dass die alte Karte nicht mehr verwendet werden darf und zerstört oder zurückgeschickt werden sollte.
Leider verstehen immer wieder Eltern diesen Sachverhalt nicht und versuchen die ältere Chipkarte als Zweitkarte zu nutzen. Die Vorlage einer gesperrten Karte bedeutet, dass Sie faktisch ohne gültigen Versicherungsnachweis hier vorstellig werden. Wenn Ihre Versicherung dann nicht bereit ist, uns umgehend einen Versicherungsnachweis zuzufaxen, können wir Ihr Kind (außer in einem bedrohlichen Notfall) nicht behandeln und müssen einen neuen Termin vereinbaren.
Zusätzlich können gesperrte Karten das immer komplexere und damit sehr empfindliche Computersystem der sog. Telematik derart stören, dass wir – wie kürzlich geschehen – über viele Stunden nicht mehr normal arbeiten können.
Bitte helfen Sie uns, solche Störungen und vermeidbare längere Wartezeiten durch nötige Anrufe bei Ihrer Versicherung zu vermeiden. Nur so können wir einen gut organisierten Praxisablauf gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Praxisteam


Sprechzeiten Mi+Fr nur noch bis 12h & tel. Erreichbarkeit

Liebe Patienten, liebe Eltern,
unsere Rahmenbedingungen werden zunehmend schwieriger. Eine knappere Personaldecke zwingt uns, unsere reguläre telefonische Erreichbarkeit einzuschränken.
Sie erreichen uns mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.
Wir versuchen weiterhin, konsequent Vorsorgen und Impfungen zeitlich getrennt von der Akutsprechstunde zu halten. Bitte melden Sie sich am frühen Vormittag telefonisch, damit wir einen entsprechenden Termin für Ihr Kind einplanen können. Bitte rufen, wenn Sie etwas bringen oder abholen möchten, ebenfalls morgens vorab an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihr Praxisteam